- Abschluss des Vertrages
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Fahrt, die nach Absprache mit Ihnen zusammengestellt wird, sowie diesen Teilnahmebedingungen. Der Buchende erkennt diese Bedingungen als verbindlich an. Die Buchung unseres Angebotes ist verbindlich nach telefonischer oder schriftlicher Zusage. - Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Zahlungen sind immer sofort fällig. Je nach Anspruch kann eine Anzahlung, vollständige Vorauszahlung oder Zahlung vor Ort verlangt werden. Dies bestimmt der Veranstalter. Die Zahlung erfolgt, wie im Reisevertrag festgelegt, vor oder nach der Fahrt. - Rücktritt und Nichterscheinen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Stornierung bis zwei Wochen vor Fahrtbeginn, berechnen wir 50% des gesamten Reisepreises. Erfolgt die Stornierung eine Woche vor der Fahrt oder weniger, werden 100% des Reisepreises in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin ohne vorherige schriftliche Absage, wird der volle Reisepreis berechnet. - Reisedurchführung, Abbruch und Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Fahrt bei unvorhersehbaren Umständen (z.B. Wetterbedingungen, technische Probleme, Krankheit des Fahrers) abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird der eingezahlte Reisepreis vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Sollte dem Personal während der Fahrt nicht Folge geleistet werden oder die Sicherheit der Fahrt gefährdet sein, behalten wir uns vor, die Fahrt abzubrechen, wobei der volle Reisepreis zu zahlen ist. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch sein Verhalten entstehen, einschließlich erheblicher Verschmutzungen oder Beschädigungen des Planwagens. Diese Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt, auch wenn die Kaution vorerst ausgezahlt wurde. - Kaution und zusätzliche Kosten
Vor Fahrtbeginn erheben wir eine Kaution in Höhe von 100,00 €. Die Kaution wird erst erstattet, wenn der Planwagen nach der Fahrt auf Schäden und Sauberkeit überprüft wurde. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass ein Schaden oder eine Verschmutzung durch die Reisegruppe verursacht wurde, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Kosten der Instandsetzung nach Auszahlung oder Einbehaltung der Kaution zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet somit auch dann für Schäden, wenn die Kaution bereits erstattet wurde und später Schäden festgestellt werden, die während der Fahrt entstanden sind. - Verpflegung und Getränke
Unsere Gäste verpflichten sich, folgende Getränke von uns zu beziehen: Cola, Fanta, Sprite, Bier/Mischbier (0,33 Liter = 2,50 €) und Klopfer jeglicher Art (1,80 €
pro Klopfer). Weitere Getränke können zur Selbstverpflegung mitgebracht werden. Der buchende Kunde verpflichtet sich, die Konditionen bezüglich der zur
Verfügung gestellten Getränke und des unerwünschten Selbstverpflegens dieser Getränke an seine Mitreisenden weiterzugeben. Bei Missachtung dieser
Regelungen durch die Reisegruppe haftet der buchende Kunde und verpflichtet sich, eine angemessene Entschädigung an den Veranstalter zu leisten. Die Verzehrten Getränke werden zum Ende der Fahrt gemeinsam mit dem Fahrer durchgezählt und sofort abgerechnet.
- Haftung und Versicherung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der „Die Continentale“ Versicherung für Fahrten im Planwagen. Jeder Kunde ist für seinen eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Für Schäden und Schadensersatzansprüche, die durch einen Teilnehmer verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jeglicher Versicherungsschutz bei einem Alkoholkonsum von über 0,8 Promille erlischt. Der Kunde haftet persönlich für alle Schäden und Schadensersatzansprüche, die aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen der Teilnehmer während der Fahrt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Musikanlage, Licht und Heizung sind kein fester Bestandteil der Fahrt, daher übernehmen wir keine Gewährleistung oder Schadensersatz bei Ausfall. Bei Buchung der Fahrt und ausfüllen des Vertrages vergewissert der Kunde sich selbst, ob die angegebenen Adressen ausreichende Wendemöglichkeiten bieten oder es zu Problemen bei der Durchfahrt kommen kann. Sollte es zu Behinderungen und Verzögerungen kommen, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung da dieser im Ermessen des Kunden gehandelt hat. - Verhalten der Teilnehmer
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die sich unangemessen verhalten oder die Sicherheit der Fahrt gefährden, von der Fahrt auszuschließen. In diesem Fall ist der volle Reisepreis zu zahlen und weitere Schadensersatzansprüche können erhoben werden. Es wird maximal alle 30 Minuten ein Stopp eingelegt, um Pause zu machen. Handelt es sich um Notfälle so ist der Fahrer über den Notschalter zu informieren und die Fahrt wird sofort unterbrochen. - Reinigung und Zusatzkosten
Sollte der Reinigungsaufwand nach der Fahrt über das übliche Maß hinausgehen (z.B. durch Verunreinigungen wie Erbrochenes, extremen Müll oder Konfetti), wird ein zusätzlicher Reinigungspauschalaufwand in Höhe von 100,00 € berechnet. Auch bei notwendigen Reparaturen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Beschädigung durch die Teilnehmer verursacht wurden, werden die entsprechenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. - Höhere Gewalt
Sollte die Fahrt aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) nicht stattfinden können, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Veranstalter wird jedoch den Reisepreis zurückerstatten, wenn die Fahrt nicht stattfinden kann. - Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Der Vertrag wurde von mir, dem o.g. Kunden, gelesen, verstanden und wird vollumfänglich an alle Gäste, die beteiligt sind, weitergegeben. Mit Unterzeichnung stimme ich diesem Vertrag zu: